Beschlussvorlage - 013.07.047/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die Übertragung der Mittel in voller Höhe vom Haushaltsjahr 2019 nach 2020.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 45(5) KV M-V gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr. Da der Haushaltsplan auf Grund der Bestimmungen des § 1 der Haushaltssatzung Bestandteil der Haushaltssatzung ist, gelten die Ermächtigungen des Planes auch nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Dieses gilt auch bei einer nach § 45(2) KV M-V zulässigen Haushaltssatzung für zwei Jahre, weil die Festsetzungen auch dort nach Jahren getrennt ist.

Gemäß § 15(3) S. 3 GemHVO-Doppik bleiben die Ermächtigungen für Investitionen nur bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres verfügbar, wenn mit der Maßnahme noch nicht im Veranschlagungsjahr begonnen wurde.

Für die Übertragung ist eine förmliche Entscheidung der Gemeinde notwendig.

Die Mittel für die Maßnahme "Garage FFW" betragen 32.000 € und werden in voller Höhe von 2019 nach 2020 übertragen, gelten dann aber nur für dieses eine Haushaltsjahr. 

Die Übertragung verschlechtert in 2020 den investiven Saldo des Finanzhaushaltes, stellt hier dann aber die benötigten Mittel zur Verfügung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 x

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 126000.78522000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 x

 

Nein:

 

 

 

 

Loading...