Beschlussvorlage - 013.07.054/20
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung von Mittel für die Maßnahme "Parkweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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28.09.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 45(5) KV M-V gilt die Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr. Da der
Haushaltsplan auf Grund der Bestimmungen des § 1 der Haushaltssatzung
Bestandteil der Haushaltssatzung ist, gelten die Ermächtigungen des Planes auch nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres. Dieses gilt auch bei einer nach § 45(2) KV M-V zulässigen Haushaltssatzung für zwei Jahre, weil die Festsetzungen auch dort nach Jahren getrennt ist.
Gemäß § 15(3) S. 3 GemHVO-Doppik bleiben die Ermächtigungen für Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann.
Für die Übertragung ist eine förmliche Entscheidung der Gemeinde notwendig.
Die Mittel für die Maßnahme "Parkweg“ sind seit dem Haushaltsjahr 2017 veranschlagt.
Die zeitliche Abwicklung der Maßnahme erfolgte anders als geplant, sodass nicht immer ausreichend Mittel in dem betreffenden Haushaltsjahr zur Verfügung standen bzw. stehen.
Übertragen werden sollen Mittel i.H.v. 306.932,72 € von 2017 nach 2018 und Mittel i.H.v. 222.767,66 € von 2019 nach 2020.
Die Übertragung verschlechtert den investiven Saldo des Finanzhaushaltes des jeweiligen Jahres, stellt hier dann aber die benötigten Mittel zur Verfügung.
