Beschlussvorlage - 052.07.100/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung billigt den beiliegenden Kaufvertragsentwurf zwischen der Stadt Chemnitz, der RB-LB und der Gemeinde Lohme. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, diesen Kaufvertrag abzuschließen.

Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 50 (1) KV MV beschlossen. Die Deckung erfolgt aus außerplanmäßigen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen sowie aus Mitteln der Infrastrukturpauschale.

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Sachverhalt

Das o.g. Grundstück wurde mit Notarvertrag vom 22.03.2010 von der Stadt Chemnitz an die RB-LB Grundbesitz GmbH mit Sitz in Berlin mit einem Kaufpreis von 60.000 EUR verkauft. Gemäß § 24 Abs. 1 Ziff. 3 des BauGB hat die Gemeinde Lohme das Vorkaufsrecht am o.g. Grundstück Kiekut 1 im Sanierungsgebiet rechtskräftig ausgeübt.

Mit Ausübung des Vorkaufrechtes will die Gemeinde sichern, dass Missstände beseitigt werden und eine der Rahmenplanung entsprechende städtebauliche Entwicklung (Anlegung eines Kurparks) gesichert wird.

Nach Vorverhandlungen mit der Stadt Chemnitz soll der Kaufpreis 30.000 EUR betragen, zzgl Nebenkosten.

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushalt der Gemeinde Lohme enthalten. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 50(1) KV MV.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                    31.0000                                            

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

x

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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