Beschlussvorlage - 013.07.064/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 26 "Hafenparkplatz" der Gemeinde Breege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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28.09.2020
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Beschlussvorschlag
1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Breege den einfachen Bebauungsplan Nr. 26 „Hafenparkplatz“ für den Bereich des Parkplatzes nördlich des Hafens in Breege westlich der Straße nach Altenkirchen nebst Erweiterungsflächen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
2. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.
3. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den einfachen Bebauungsplan Nr. 26 „Hafenparkplatz“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Breege bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 28.6.2018 den Beschluss über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 26 „Hafenparkplatz“ in Breege nördlich des Hafens gefasst (BE-Nr. 013.6.19-217/18). Der Beschluss wurde vom 17.10.2018 bis 9.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Am 9.8.2018 wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorvertrag geschlossen, welcher die Kostenübernahme regelt (BE-Nr. 013.6.19-218/18 vom 28.6.2018). Am 27.9.2018 wurde der Vorentwurf durch die Gemeinde gebilligt (BE-Nr. 013.6.20-238/18). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 5.11.2018 bis 20.11.2018 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und im Internet statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte ortsüblich vom 17.10.2018 bis 9.11.2018. Die Planung wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 angezeigt. Die von der Planung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 12.9.2019 sach- und fachgerecht untereinander und gegeneinander abgewogen, der Entwurf der Planung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.20.2019 bis 21.11.2019 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte vom 30.9.2019 bis 22.10.2019 in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen sowie im Internet unter www.bplanpool.de. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.9.2019 über das Ergebnis der Abwägung und die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Abwägungsbeschluss wurde am 5.2.2020 gefasst. Der städtebauliche Vertrag wurde am 5.2.2020 von der Gemeinde beschlossen und am 11.8.2020 ausgefertigt. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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