Beschlussvorlage - 019.07.135/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  Für den Bereich der Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz (Flurstücke 24/2, 24/3, 24/4 und 24/7 Gemarkung Nonnevitz, Flur 2) soll ein Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Anstelle der bestehenden Gebäude sollen in vergleichbarer Kubatur Neubauten errichtet werden Die Neubauten sollen in 2-geschossiger Bauweise errichtet werden. Es sollen je Gebäude 3-4 Ferienwohnungen errichtet werden.
  • Das bestehende Ferienhaus auf dem Flurstück 24/7 soll bestehen bleiben. Es soll saniert und einer als Ferienhaus genutzt werden.
  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Regelung der Kostenübernahme vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

Am 29.10.2019 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt auf der Grundlage der Informationsvorlage 019.07.049/19 festgelegt, dass die Gemeinde sich grundsätzlich für eine Verbesserung der jetzigen baulichen Situation im Bereich der Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz ausspricht. Hierzu muss Baurecht über einen Bebauungsplan gefasst werden. Die Empfehlung des Bauausschusses lautete: Erarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses durch die Amtsverwaltung, wenn ein konkreter Vorhabenträger feststeht. Dieser hat sich nunmehr mit Antrag vom 14.7.2020 gemeldet, die Planaussagen konkretisiert und die Kostenübernahme erklärt (siehe Anlagen zum Beschluss)  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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