Beschlussvorlage - 101.07.101/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt eine Bauleitplanung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes grundsätzlich anzustreben.

Der Antragsteller  soll die Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung und ggf. der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes vollumfänglich übernehmen. 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Datum vom 02.06.2020 fragte ein Unternehmen die Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke Straße der DSF (abgebrochener Block) für einen Lebensmittelmarkt an.

Der Bau eines Lebensmittelmarktes setzt eine Bauleitplanung voraus. 

Daher steht die Frage, ob die Gemeinde Wiek hier eine Bauleitplanung (B-Plan; ggf. Änderung FNP) anstreben würde. 

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine

städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von

Bauleitplänen….besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Städtebauliche

Ordnung und Entwicklung erstreckt sich in der Regel und laut Rechtsprechung

nicht auf einzelne Grundstücke, sondern dient dazu, Teile eines Ortes oder ganze

Ortsteile zu ordnen und zu entwickeln. Dabei sind unter Ordnung gute Zuordnung

der Nutzungen nach den Bedürfnissen der Einwohner, Verträglichkeit von

Nutzungsarten und Nutzungsdichten untereinander, Harmonie und Ortsbild im

Städtebau und auch ein logischer, wirtschaftlicher Aufbau des gesamten

Gemeindegefüges zu verstehen.

Bei einer Planung ist regelmäßig der gemeindliche Bedarf vor Beginn der Planung

zu prüfen. Das heißt, dass…. „Bedarfsprüfungen den Zweck erfüllen müssen,

sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Vorhaben gemäß der Zielsetzung des

jeweiligen Fachgesetzes, das die Bedarfsprüfung vorschreibt, angesichts der

Auswirkungen auf Rechte Dritte, die Umwelt und die öffentlichen Haushalte

(durch die Gemeinde) benötigt wird. Die Entscheidung über ein „Brauchen wir

das?“ ist somit die Voraussetzung, um in die weitere Planung eintreten zu

können. „ (Zitat Köck/Faßbender Uni/UFZ Leipzig).

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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