Beschlussvorlage - 078.07.226/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die in der Anlage befindliche 1. Nachtragshaushaltssatzung und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Notwendigkeit der Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus § 48 (2) Nr. 3 KA M-V. Der § 3 GemHVO regelt die Bestandteile einer Nachtragshaushaltssatzung.

Durch die Verringerung der Fördermittel bezüglich der Anschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Sagard ändert sich der aufzubringende Eigenanteil der Gemeinde. Dieser muss in einer Nachtragshaushaltsatzung und dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan dargestellt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...