Beschlussvorlage - 078.07.237/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Alte Gärtnerei“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sagard hat am 4.12.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Alte Gärtnerei“ in Sagard östlich der Glower Straße und nördlich der Ernst-Thälmann-Straße gefasst (BE-Nr. GV 078.07.053/19). Der Beschluss wurde vom 9.12.2020 bis 3.1.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand vom 6.1.2020 bis 4.2.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt.

Mit Beschluss Nr. GV 078.07.097/20 vom 4.3.2020 hat die Gemeinde Sagard den Entwurf eines städtebaulichen Vorvertrages beschlossen. Dieser Vorvertrag wurde am 20.7.2020 geschlossen. Die Planung wurde am 21.7.2020 beauftragt (Beschlussnummer: GV 078.07.110/20).

Nunmehr liegt der entsprechend des von der Gemeinde Sagard  mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossenen städtebaulichen Entwurfes erarbeitete Bebauungsplanentwurf vor. Dieser ist von der Gemeinde zu billigen für das weitere Verfahren.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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