Informationsvorlage - 101.07.190/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 6.4.2021 beantragte die Weber-Kaminski-GbR die erweiterte Nutzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 A „Freizeit-Wassersportzentrum Nessy“ auf die von der Gemeinde Wiek zusätzlich angepachteten Flächen (Flurstücke 625/1 und 628/1  der Gemarkung Wiek, Flur 1) (Antrag in der Anlage 1). Ein Nutzungszweck wurde mit dem Pachtantrag, welcher bis zum 31.12.2029 abgeschlossen wurde, nicht angegeben.

 

Die Weber-Kaminski GbR nutzt die von der Gemeinde Wiek angepachteten Flurstücke und das Flurstück 629/3 der Kirchgemeinde Wiek als Surfcamp mit baulichen Anlagen (Zeltplätze, Container). Diese Nutzung ist bauordnungs- und bauplanungsrechtlich derzeitig nicht zulässig. Eine Zulässigkeit kann nur durch eine Bauleitplanung (z.B. Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) auf alle genutzten Flurstücke, nicht nur die der Gemeinde Wiek mit einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung erreicht werden. Hierfür wäre aber ein langfristiger Pachtvertrag Voraussetzung. Derzeitig weist der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Bereich der Flurstücke 525/1 und 628/1 und 629/3 eine Grünfläche aus.

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne auszustellen, sobald und soweit es für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet erden.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die für eine erforderliche Bauleitplanung für die 3 genutzten Flurstücke erforderliche Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss) für die Gemeindevertretersitzung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

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Anlagen

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