Beschlussvorlage - 101.07.199/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zum Widerspruchsbescheid des ZWAR in Sachen Umlage Breitband
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
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Entscheidung
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01.06.2021
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Sachverhalt
Mit Datum vom 30. November 2020, eingegangen im Amt Nord-Rügen am 9. Dezember 2020, übersandte der ZWAR den Aufhebungs- und Umlagebescheid für die Umlage der Gemeinde Wiek die Sparte Breitband betreffend. Die Umlage beträgt 14.276,99 €.
Mit Datum vom 29. Dezember 2020 legte die Gemeinde Wiek gegen den Aufhebungs- und Umlagebescheid des ZWAR Widerspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.
Am 12. Januar 2021 wurde dann die Rechtsanwaltskanzlei Klopsch & Partner mit der Vertretung der Gemeinde sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren beauftragt.
Mit Mail vom 6. Mai 2021 übersandte die Kanzlei den Widerspruchsbescheid des ZWAR vom 26. April 2021. Gleichzeitig übersandte die Kanzlei ein Schreiben mit Hinweisen zum weiteren Verfahren. Danach muss die Gemeinde eine Entscheidung treffen, ob sie Klage einreicht oder den Widerspruch hinnimmt.
Im Falle eines Klageverfahrens, dessen Erfolgsaussicht zur Zeit nicht abschließend beurteilt werden kann, entstehen Kosten von mindestens 5.300 €.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe die nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden muss. Hierzu muss die Maßnahme unvorhergesehen und unabweisbar sein und die Deckung muss gewährleistet sein. Die Gemeinde muss demnach ein anderes im Haushalt geplantes Produktsachkonto zur Deckung heranziehen. Alle Tatbestandsmerkmale des § 50(1) KV M-V müssen ausreichend begründet sein. Kann nicht nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zu prüfen.
Zu diesem Beschluss ist ein geeignetes Deckungskonto bzw. eine Maßnahme anzugeben, sofern die anderen Tatbestandsmerkmale erfüllt werden.
Entschließt sich die Gemeinde nicht gegen den Widerspruchsbescheid des ZWAR zu klagen, wird die Umlage in Höhe von 14.276,99 € fällig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,6 kB
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