Beschlussvorlage - 019.07.027/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, den im Bereich der Ferienwohnanlage Kreptitzer Heide neu errichteten Wendehammer mit den 23 Besucherstellplätzen öffentlich nach § 7 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

2.    Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Dranske hat im Durchführungsvertrag vom 2.6.2016 die Heideschutzgemeinschaft verpflichtet, im Eingangsbereich zur Freizeitwohnanlage "Ostseewind Kreptitz" und zur Erholungs- und Gartensiedlung "Kreptitzer Heide" e.V. einen Wendehammer zu errichten, da dort zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein verkehrlicher Konflikt gesehen wurde. Dieser war vornehmlich dem Umstand geschuldet, dass sich hier  einer der wenigen mit dem Fahrzeug erreichbaren Zugänge zum Ostseestrand im Bereich der Gemeinde Dranske befindet. Hierzu wurde an der Gebietszufahrt ein ausreichend bemessener Wendeplatz in Verbindung mit Besucher-Stellplätzen errichtet. Diese neue Anlage ist laut Straßen- und Wegegestz MV öffentlich zu widmen. Das Grundstück gehört der Gemeinde. Die Gemeinde ist Träger der Straßenbaulast.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...