Beschlussvorlage - 101.07.204/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die Anwendung der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle zum NKHR-MV für die Wohngebäude laut Anlage ab dem Haushaltjahr 2018.

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Sachverhalt

Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurden insbesondere die sich im Eigentum der Gemeinde Wiek befundenen Wohngebäude bewertet und abweichende Abschreibungszeiträume festgelegt. Mittels Einzelfallbetrachtung wurde der Gebäudetyp nach dem Katalog der NHK 2000 festgestellt, der den tatsächlichen Gegebenheiten des Gebäudes entsprochen hat. Anhand des Bauzustandes und der vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen wurden entsprechende wirtschaftliche Restnutzungsdauern neu und abweichend von der Landeseinheitlichen Abschreibungstabelle zum MKHR-MV festgelegt. In Auswertung der zwischenzeitlich erstellten Jahresrechnungen wurde festgestellt, dass die Jahresrechnungsergebnisse u.a. durch die hohen Abschreibungswerte negativ ausfallen. Zur Verbesserung der zukünftigen Jahresrechnungsergebnisse werden die planmäßigen Abschreibungswerte der Wohngebäude laut Anlage entsprechend der Landeseinheitlichen Abschreibungstabelle zum NKHR-MV angepasst. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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