Beschlussvorlage - 019.07.215/21-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur beantragen Entwicklung des Standortes der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft in Lancken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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26.08.2021
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Sachverhalt
Herr Schmidt von der Christburk GmbH stellte in der Gemeindevertretersitzung am 1.7.2021 sich und seine Firma vor. Seine Firma hat das Grundstück der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft in Lancken für sich reserviert und möchte die Fläche im Rahmen eines B-Planes entwickeln.
Das Projekt wurde den Gemeindevertretern anhand von Plänen vorgestellt (Anlage). Die Fläche umfasst 3,3 ha. Geplant ist mit einer GRZ von unter 0,3 (ca. 9.900 m² Gebäudegrundfläche) und einer GFZ von unter 0,8 ( 2 bzw. 3 Vollgeschosse zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss). Die Bestandsgebäude müssen abgerissen werden Die Größe der Bestandsgebäude beträgt 2.020 m². Das entspricht einer GRZ im Bestand von 0,06. Auf einer Wohnfläche von ca. 20.000 m² sollen Wohnungen und auch gewerbliche Räume entstehen. Die Idee ist, hier den ländlichen Charakter mit einer Art Landgut zu entwickeln. Die Wohnungen sollen Eigentumswohnungen, aber auch Mietwohnungen sein. Es wird durch den Vorhabenträger Wert auf die Eigenständigkeit der Siedlungsanlage gelegt, Gewerbe des Grundbedarfs wären in der Anlage möglich (Bäcker, Imbiss – dazu muss noch eine Marktanalyse erfolgen).
Die Gemeindevertreter wiesen in der Sitzung am 1.7.2021 darauf hin, dass die Gemeinde einen rechtsgültigen Beschluss gefasst hat, dass diese Fläche nicht bebaut werden soll.
Die Gemeindevertreter verwiesen das Anliegen von der Christburk GmbH zurück in den Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 5.8.2021 über den Antrag erneut beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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