Beschlussvorlage - 030.07.225/21
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Aufstellung von Verkehrseinrichtungen gem. §§ 39 - 43 Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Schaffung von Fahrbahnschwellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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04.08.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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22.09.2021
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
In der Waldsiedlung Höhe Hausnummer 58 – 65 haben die Bürger bemängelt, dass die Fahrzeuge, trotz Anordnung des Verkehrszeichens 274.1 „30 km/h-Zone“, zu schnell fahren. Aus Sorge um Leib und Leben sollen hier Fahrbahnschwellen errichtet werden (vgl. § 40 StVO i. V. m. Zu Zeichen 112 Unebene Fahrbahn Verwaltungsvorschriften). Da es sich bei dem Wohngebiet „Waldsiedlung“ um ein Wohngebiet mit geringen Verkehrsaufkommen handelt, können entsprechende Fahrbahnschwellen aufgebracht werden. Diese verhindern sodann ein Rasen der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Ein verkehrsberuhigter Bereich wurde im Vorfeld avisiert, aber nicht als sinnvoll erachtet, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, gibt das Wohngebiet in der Waldsiedlung die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht her. Für das Aufbringen von Fahrbahnschwellen gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung, was technische Ausführungsbestimmungen angeht. Zusätzlich sollte das Verkehrszeichen 112 „unebene Fahrbahn“ rechtzeitig vor der Bodenschwelle aufgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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