Beschlussvorlage - 078.07.313/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Fördermittelantragstellung "Ausbau der Schulstraße" über den LK VR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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15.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt für den Ausbau der Schulstraße von der L 30 bis zur Kreuzung A.Bebel-Straße einen Fördermittelantrag beim Landkreis VR über die ILE-Richtlinie- hier Dorferneuerung- für die Jahre 2022/2023 zu stellen. Grundlage des Antrages ist die Entwurfsplanung des beauftragten Ingenieurbüros MIC vom 13.08.2021.
Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard über das Amt Nord-Rügen beabsichtigt den Ausbau der Schulstraße von der Glower Straße bis zur August-Bebel-Straße in 2 Teilbauabschnitten auszubauen. Der 1. TBA erstreckt sich von der L 30 bis zur Ausfahrt Busschleife, der 2. TBA im Anschluss bis zur A.Bebel-Straße. Der Ausbau der Straße soll auf der vorhandenen Trasse erfolgen.
Von der Aufgabenstellung des Ausbaues her werden an Linienführung und Streckencharakteristik folgende Anforderungen gestellt:
• Beibehaltung der vorhandenen Trasse in Lage und Höhe unter Einhaltung der Mindestparameter in Grund- und Aufriss
• Berücksichtigung der Zwangspunkte beim Anschluss am Bauanfang und Bauende
• Berücksichtigung der Zwangspunkte bei vorhandenen Anbindungen und Zufahrten
• Anordnen von Gehwegen beidseitig der Fahrbahn
• Anordnung von Parksteifen
• Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
• Herstellung eines frostsicheren Oberbaus entsprechend RStO 12
• Errichtung einer standardgerechten Entwässerung der Verkehrsflächen
• Baumpflanzungen
Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden die Ver-und Entsorgungsleitungen im Auftrage des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasser- behandlung Rügen (ZWAR) erneuert.
Die Ausbaulänge beträgt 531 m. Die Fahrbahn wird 6 m breit in Asphaltbauweise ausgebaut. Beidseitig der Fahrbahn werden 2 m breite Nebenanlagen, bestehend aus 0,50 m Sicherheitsstreifen und 1,50 m breiten Gehwegen, in Betonsteinpflaster angeordnet.
Die Finanzierung würde sich wie folgt darstellen:
Gesamtkosten : 1.846.476,26 €
Fördermittel (75% der förderfähigen Kosten) : 1.375.396,25 €
Eigenmittel : 471.080,01€
Derzeit sind im Haushalt insgesamt Eigenmittel von 400.000 € geplant. Bei der Erstellung des Haushaltes für 2022/2023 sind diese Mehrkosten zu berücksichtigen. Der jahresbezogene negative Saldo des Investitionshaushaltes erhöht sich damit um 71.080,01 €.
