Informationsvorlage - 030.07.279/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 26/26 der Gemarkung Glowe, Flur 3 beantragte mit Datum vom 15.9.2021 bei der Gemeinde Glowe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Rügenradio“ zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes als Windmühle mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss und  einer Ferienwohnung für das Obergeschoss (Anlage). Die Art der Nutzung (Gastronomie)  ist bereits jetzt im Mischgebiet zulässig, Ferienwohnungen sind im rechtswirksamen B-Plan im Mischgebiet derzeitig ausgeschlossen.

 

Das geplante Gebäude als Windmühle würde bei 2 Vollgeschossen die weiteren  Festsetzungen des B-Planes einhalten.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

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Anlagen

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