Informationsvorlage - 030.07.279/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Rügenradio" der Gemeinde Glowe für den Bau eines Gebäudes als Windmühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Entscheidung
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20.10.2021
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Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 26/26 der Gemarkung Glowe, Flur 3 beantragte mit Datum vom 15.9.2021 bei der Gemeinde Glowe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Rügenradio“ zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes als Windmühle mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss und einer Ferienwohnung für das Obergeschoss (Anlage). Die Art der Nutzung (Gastronomie) ist bereits jetzt im Mischgebiet zulässig, Ferienwohnungen sind im rechtswirksamen B-Plan im Mischgebiet derzeitig ausgeschlossen.
Das geplante Gebäude als Windmühle würde bei 2 Vollgeschossen die weiteren Festsetzungen des B-Planes einhalten.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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