Beschlussvorlage - 004.07.098/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Altenkirchen stimmt grundsätzlich dem Antrag der Rügenspeicher GmbH & Co.KG auf  Schaffung von Baurecht für die Umnutzung des Speichers in Lanckensburg zu Wohn- und Arbeitszwecken zu.
  2. Dieser Beschluss ersetzt nicht die sich anschließenden erforderlichen Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan)
  3. Die Gemeinde Altenkirchen beschließt, dass bei der Änderung des Flächennutzungsplanes die gesamte Ortslage Lanckensburg betrachtet werden muss, nicht nur das B-Plangebiet.

 

 

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Sachverhalt

Die Rügenspeicher GmbH & Co KG aus Gingst hat den denkmalgeschützten Speicher in Lanckensburg erworben und möchte diesen sanieren und ergänzen und einer neuen Nutzung zuführen (Antrag in der Anlage). Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da sich das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Parallel ist der Flächennutzungsplan zu ändern, da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenkirchen  keine Bauflächen in Lanckensburg  ausweist.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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