Beschlussvorlage - 052.07.195/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16 "Umverlegung L 303" in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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03.11.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Umverlegung L 303“ in Hagen und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Sachverhalt
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Umverlegung der L 303 in Hagen“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neutrassierung und Begradigung der L 303 für den Abschnitt südlich des Besucherparkplatzes Hagen zwischen der Parkplatzzufahrt und der Gemeindegrenze zur Stadt Sassnitz geschaffen werden. Mit der Neutrassierung wird die im Bereich des derzeitigen Trassenverlaufs vorhandene Wohnnutzung entlastet und die Verkehrsführung verbessert. Die Länge des betreffenden Abschnitts beträgt ungefähr 250 m.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung Lohme am 21.11.2013 gefasst. Die Beschlüsse wurden vom 29.11.2013 bis 17.12.2013 bekannt gemacht. Nachdem die Planung aufgrund einer ungeklärten Finanzierung des Vorhabens zwischenzeitlich geruht hatte, liegen nunmehr die Voraussetzungen dafür vor, die Planung nach der Schaffung des Baurechts zügig umzusetzen. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren (zweistufiges Verfahren) aufgestellt und der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) geändert.
Die Gemeinde Lohme hat am 20.7.2021 nach Vertragsunterzeichnung mit dem Straßenbauamt die Planung beauftragt. Der Vorentwurf liegt vor. Dieser ist durch die Gemeindevertretung zu billigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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