Beschlussvorlage - 101.07.025/19
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
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Entscheidung
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04.09.2019
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Sachverhalt
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiek am 01.08.2019 wurde der Kamerad Robert Kieck zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung wird der Gewählte zum Ehrenbeamten ernannt.
