Beschlussvorlage - 030.07.504/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für unbebaute und überbaute Bereiche (ausgewiesene Grünflächen) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ (Waldsiedlung und Waldstraße) soll der rechtswirksame Bebauungsplan   im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert werden.
  2. Für das Plangebiet werden geändert:
  • Ausweisung von Bauflächen statt Grünflächen zum Zwecke der Wohnbebauung (Verdichtung).
  1.                 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat am 4.10.2021 die Planung beauftragt und am 27.7.2023 den Planungsauftrag erweitert (Beschluss Nr. 030.07.356/23) vom 15.3.2023. Teile der Planungskosten werden über einen städtebaulichen Vertrag auf Bevorteilte der Planung übertragen. (Beschluss 030.07.352/23 vom 15.3.2023).

 

Nunmehr liegt die Planung vor und muss von der Gemeindevertretung gebilligt werden. Das Planverfahren nach dem BauGB ist durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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