Beschlussvorlage - 013.07.016/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Im nordwestlichen Bereich des Parkweges soll ein Bebauunsplan nach § 13 b zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung (max. 6 WE) aufgestellt werden.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgesstellt wird.
  3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg – Nordwest“ und der Begründung werden gebilligt.
  4. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen

 

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Sachverhalt

Am 28.6.2018 hat die Gemeinde Breege, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Nordwesten des Parkwegs zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet für maximal 6 WE stattgegeben (Beschluss-Nr. 013.6.19-215/18). Außerdem hat die Gemeinde am 28.06.2018 den Beschluss Nr. 013.6.19-216/18 über den städtebaulichen Vorvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch dsen Vorhabenträger regelt, wurde abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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