Informationsvorlage - 004.08.015/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 02.07.24 hat die AQ-Ampere einen Antrag auf Entwicklung einer Freiflächen Solaranlage im Bereich Schwarbe Siedlung gestellt (Antrag und Luftbild in der Anlage).

 

Diese soll auf dem Flurstück 115, Gemarkung Schwarbe, Flur 6 entstehen.

 

Eine Freiflächensolaranlage dieser Größenordnung kann nur mittels Bauleitplanung der Gemeinde umgesetzt werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. (§ 1 Abs.3 BauGB).

 

Der Bauausschuss möge entscheiden, ob die Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

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Anlagen

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