Beschlussvorlage - 078.07.153/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard stimmt der Anlage eines Wald- und Ökokontos in der Gemarkung Neddesitz, Flur 1, Flurstücke 1/1, 2/1, 3/1, 4/6, 149/1, 150/1, 151/1 sowie Gemarkung Wesselin, Flur 1, Flurstücke 1, 2 und 12 nicht zu. Städtebauliche Gründe stehen der Maßnahme entgegen. Große Teile des beantragten Ökokontos liegen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 8 „Golfpark Jasmund“ (Darstellung Überschneidung Antrag mit B-Plan in Anlage 2 – beantragte Fächen gelb hinterlegt; B-Plangrenzen dunkelgelbe Linie).

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Sachverhalt

Das Büro Raith, Hertelt, Fuß hat im Auftrag der Termühlen-Stiftung Mensch & Natur GmbH Maltzien eine Wald- und Ökokontomaßnahme in der Gemarkung Neddesitz Flur 1 sowie Gemarkung Wesselin, Flur 1 in einer Größe von ca. 18,6 ha beantragt (Antrag und Übersichtsplan in der Anlage). Für die Anlage eines Wald- und Ökokontos ist gemäß Ökokontoverordnung des Landes MV die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, in welcher die Maßnahme durchgeführt werden soll.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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